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GESCHAFT! Der Thüringer Koalitionsvertrag ist fertig - Stärkungen von Homo-Rechten sind fest verankert.

 

Es ist geschaft! Nach einigen Verhandlungen haben sich die Spitzen vn CDU und SPD in Thüringen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Darin werden auch die Rechte gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gestärkt (S. 49) :

  • "Die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare werden gestärkt."
  • "Es besteht Einigkeit, dass Lebenspartnerschaften zukünftig vor dem Standesamt geschlossen werden können."
  • "Versorgungsansprüche von Beamten werden entsprechend der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung ausgearbeitet."

(Der Koalitionsvertrag kann hier heruntergeladen werden.)

Von einer kompletten Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder gar einer Unterstützung der Initiative von Berlin, Bremen und Hamburg zur Erweiterung des Artikels 3 Grundgesetz ist jedoch noch keine Rede. Hier gilt es, entsprechende Anliegen der neuen Regierung deutlich zu machen. Wir bleiben für euch am Ball!

 

Anläßlich der Landtagswahl 2009 in Thüringen, buhlten neun Parteien und Wählergemeinschaften um die Gunst der Wähler. Leider fanden sich in kaum einem Wahlpogramm Aussagen zur allgemeinen Einstellungen gegenüber Homosexuellen noch zu konkreten Plänen zur Förderung der Gleichstellung.

Als schwul-lesbischer Verein fühlten wir den Kandidaten mit unseren Fragen auf den Zahn und verschickten an alle Kandidaten um eine Wahlkreisstimme in den Wahlpreisen Jena I und Jena II und an die Spitzenkandidaten der Landeslisten unsere Wahlprüfsteine. Die Antworten finden sich weiter unten, oder in Kurzfassung in unserer Wahlprüfstein-Broschüre.

Möchtest Du uns deine Meinung sagen? Dann schreib doch einfach in unser Gästebuch oder sende uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Deine Fragen zur Bundestagswahl kannst Du auch dorthin schreiben. Wir freuen uns!

 

Antworten (in chronologischer Reihenfolge, neueste Antworten oben)

QueerWeg-Wahlprüfsteine Landtagswahl Thüringen 2009

  1. Mit der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben nun auch Lesben und Schwule die Möglichkeit, ein offiziell anerkanntes Rechtsinstitut zu begründen. Im Rahmen der landesrechtlichen Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes hat die Thüringer Regierung hierbei von einer Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und den Ort der Begründung bei den jeweiligen Kreisverwaltungen festgelegt. So können Eingetragene Lebenspartnerschaften in Thüringen nur in kreisfreien Städten vor dem Standesamt geschlossen werden.

    Planen Sie die Aufhebung dieser Öffnungsklausel und damit die Einführung der landesweiten Begründung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften in Standesämtern?
  2. Mit zahlreichen Gesetzen auf Bundesebene wurde in vielen rechtlichen Fragen Gleichstellung von Homosexuellen erreicht. In vielen Bundesländern wurde auch das Landesrecht entsprechend angeglichen. Trotz eines Entschließungsantrages der Fraktion DIE LINKE (Januar 2009) hat der Thüringer Landtag eine Gleichstellung von homosexuellen Paaren in 53 Thüringer Landesgesetzen (vor allem Beamte betreffend) jedoch abgelehnt.

    Planen Sie die Gleichstellung von Homosexuellen in Thüringer Gesetzen?
  3. Schulen dienen als wichtiger Sozialisationsort und prägen die persönliche Entwicklung junger Menschen. Durch die weitgehende Ausblendung homosexueller Themen in Lehrplan und Unterricht, sowie durch die Unterrepräsentation dieser Themen in Schulbüchern (z.B. in Aufgabenstellungen von Lehrbüchern) mindert das Schulsystem die Chancen auf die Entwicklung einer vorurteilsfreien Betrachtung vielfältiger Lebensformen.

    Wie wollen Sie die Berücksichtigung homosexueller Themen im Schulbetrieb verstärken? Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung eines toleranteren Klimas wollen Sie ergreifen?
  4. Wichtige Aufklärungsarbeit in der breiten Öffentlichkeit werden durch eigene Initiativen (auch AIDS-Hilfen) betrieben und durch wissenschaftliche Forschungen unterstützt. Hierzu steht von Landesseite ein viel zu knappes Budget zur Verfügung, so dass einige dieser Projekte existenziell gefährdet sind.

    Welche finanziellen Mittel wollen Sie Aufklärungsprojekten und wissenschaftlichen Studien zur Verfügung stellen? Wie kann für Sie darüber hinaus eine weitere Unterstützung dieser Projekte aussehen (z.B. Förderung Ehrenamt)?
  5. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist die Gleichstellung in Zivil- und Arbeitsrecht vollzogen worden. Viele weitere Felder sind jedoch noch nicht berücksichtigt, unter anderem das Adoptions-, Kindschafts-, Sorge-, Miet, Erb-, Beamten-, Steuer- und Ausländerrecht.

    Wie stehen Sie zu einer weiteren bundesrechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften? Wie wollen Sie diese unterstützen? Unterstützen Sie eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität"?

 

Verschickt haben wir konkret an:

  • Wahlkreiskandidaten
    • Reyk Seela (CDU, Jena I)
    • Bernward Müller (CDU, Jena II)
    • Dr. Karin Kaschuba (DIE LINKE, Jena I)
    • Dr. Gudrun Martha Lukin (DIE LINKE, Jena II)
    • Christoph Matschie (SPD, Jena I)
    • Dr. Jörg Vogel (SPD, Jena II)
    • Anja Siegesmund (GRÜNE, Jena I)
    • Pierre Georg (GRÜNE, Jena II)
    • Uwe Barth (FDP, Jena I)
    • Andreas Wiese (FDP, Jena II)
    • Jürgen Haschke (Freie Wähler Thüringen, Jena I)
    • Norbert Plandor (Freie Wähler Thüringen, Jena II)
    • Christian Kaiser (NPD, Jena I)
    • Hans-Jürgen Buhler (NPD, Jena II)
  • Landeslisten-Erste
    • Dieter Althaus (CDU)
    • Bodod Ramelow (DIE LINKE)
    • Christoph Matschie (SPD)
    • Astrid Rothe-Beinlich (GRÜNE)
    • Dr. Heinz-Joachim Schneider (Republikaner)
    • Uwe Barth (FDP)
    • Jürgen Haschke (Freie Wähler Thüringen)
    • Fank Schwerdt (NDP)
    • Karl-Edmund Vogt (ödp)

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Antwort als PDF herunterladen (1,96 MB)

Antwort von Norbert Plandor (Freie Wähler in Thüringen, Jena II)

Jena, den 10.08.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Übersendung Ihrer Wahlprüfsteine bedanke ich mich. Ich freue mich, dass Sie engagiert zur Meinungsbildung für eine Wahlentscheidung beitragen. Der für eine funktionierende Demokratie notwendige öffentliche Meinungsbildungsprozess, welcher nicht nur für Wahlentscheidungen, sondern auch für die Weiterentwicklung der menschlichen Gemeinschaft unumgänglich ist, setzt auch die Informationserlangung voraus. Deshalb nehme ich zu Ihrem Fragenkatalog gerne Stellung:

Mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft hat unsere Gesellschaft und damit folgend auch der Gesetzgeber einen lange überfälligen ersten richtigen Schritt in die Normalität gemacht.

1.

Um eine Gleichstellung zu erreichen, werden sich die Freien Wähler für eine Aufhebung der Öffnungsklausel einsetzen. Lebenspartnerschaften sollten vor jedem Standesamt geschlossen werden können.

2.

Die Freien Wähler werden sich für eine Gleichstellung von Homosexuellen in den Thüringer Gesetzen einsetzen. Wenn gleich, dann richtig gleich. Sachliche Gründe für eine Differenzierung gibt es nicht.

3.

Eine offene demokratisch pluralistische Gesellschaft zu begründen, setzt den Abbau von Vorurteilen und geistigen Schranken voraus. Im Geschichts-, Sozial-, Rechts- und Ethikunterricht sollte auch die Geschichte der Homosexuellenbewegung und die jetzige Situation Teilbereich der Lehrpläne, mithin des Unterrichts, sein. Selbstredend gehört dieser Bereich auch in die Schulbücher hinein. Die Lehrkräfte sollten angehalten werden, Gesprächskreise zwischen Schülerinnen und Schülern als auch den Homosexuellen in Unterricht zu ermöglichen.

4.

Die Freien Wähler sind der Ansicht, dass eine Erhebung über den zu erwartenden finanziellen Bedarf erfolgen sollte. Ist dieser festgestellt, sollte ein entsprechende Betrag in den Haushalt eingeführt werden.
Die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist nicht nur für diesen Bereich eine grundsätzliche Forderung der Freien Wähler.
Die Schaffung einer/eines Homosexuellenbeauftragten wird als sinnvolle Maßnahme angesehen, um eine unmittelbarere Möglichkeit zur Problemlösung zu erreichen, und um diesem Bevölkerungsteil auch die notwendige politische Aufmerksamkeit und Bedeutung zukommen zu lassen.

5.

Auch hier gilt der Grundsatz „wenn gleich, dann richtig gleich". Es muss eine Gleichstellung in allen gesetzlichen Regelungen erfolgen. Die bestehenden Gesetze müssen entsprechend geändert werden. Eine Landesregierung dürfte im Rahmen eines Gesetzesinitiativrechtes entsprechende Eingaben machen können und müssen. Gegen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Regelungsmerkmal „sexuelle Identität" ist nichts einzuwenden. Eine Notwendigkeit zur Klarstellung besteht allerdings dann nicht, wenn die Gleichheit nicht mehr in Frage gestellt ist.

Ich hoffe, ihnen die Position der Freien Wähler verdeutlicht zu haben. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Norbert Plandor

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Antwort von Jochen Staschewski (SPD, Landesgeschäftsführer)

Erfurt, den 19.08.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Herr Gothe,

wir bedanken uns, dass Sie die Mitglieder Ihres Vereins über die Positionen der SPD anlässlich der Landtagswahl am 30. August 2009 informieren möchten.

Die Beantwortung Ihres Fragenkataloges im Namen der Thüringer SPD finden Sie in der Anlage. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die kleine Verspätung bitten wir zu entschuldigen.

Für Ihre weitere Arbeit wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Staschewski
Landesgeschäftsführer

 

Wahlprüfsteine des Vereins QueerWeg
anlässlich der
Wahlen zum Thüringer Landtag

Zu 1) Planen Sie die Aufhebung dieser Öffnungsklausel und damit die Einführung der landesweiten Begründung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften in Standesämtern?

Unsere Position: Ja.

Zu 2) Planen Sie die Gleichstellung von Homosexuellen in Thüringer Gesetzen?

Unsere Position:
Ja. Ein entsprechender parlamentarischer Antrag der Fraktion DIE LINKE in der laufenden Legislaturperiode wurde bereits von der SPD-Landtagsfraktion unterstützt.

Zu 3) Wie wollen Sie die Berücksichtigung sexueller Themen im Schulbetrieb verstärken? Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung eines toleranteren Klimas wollen sie ergreifen?

Unsere Position:
Sexuelle Vielfalt und gleichgeschlechtliche Lebensweisen müssen als wichtige Themen stärker als bisher Eingang in die Lehrplanentwicklung und -gestaltung, in die Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien und Aufgabenstellungen finden. Dabei erscheint uns ein fächerübergreifender Ansatz, wie er beispielsweise an Berliner Schulen praktiziert wird, am besten geeignet, um die verschiedenen Aspekte und die Alltäglichkeit von Homosexualität zu vermitteln. Die schulische Unterrichtsgestaltung soll zudem durch außerschulische Jugend- und Bildungsarbeit, durch Aufklärungs- und Toleranzprojekte ergänzt und abgerundet werden.

Zu 4) Welche finanziellen Mittel wollen Sie Aufklärungsprojekten und wissenschaftlichen Studien zur Verfügung stellen? Wie kann für Sie darüber hinaus eine weitere Unterstützung dieser Projekte aussehen (z.B. Förderung Ehrenamt)?

Unsere Position:
Gemeinsam mit den in diesem Bereich tätigen Akteuren werden wir im Dialog den Bedarf ermitteln. Erst dann lassen sich verlässliche Aussagen zur Landesförderung und weiteren Unterstützung treffen. Grundsätzlich gilt: Eine SPD-geführte Landesregierung wird auf Kooperation und Dialog setzen. Fundierte und unabhängige wissenschaftliche Expertisen/Studien werden eine wichtige Grundlage für sachgerechtes Regierungshandeln sein.

Zu 5) Wie stehen Sie zu einer weiteren bundesrechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften? Wie wollen Sie diese unterstützen? Unterstützen Sie eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identitäten"?

Unsere Position:
Wir wollen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellen und bestehende Benachteiligungen abschaffen. Dies schließt die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz ein. Weiterhin werden wir den Respekt gegenüber Homosexuellen, Bisexuellen und Transgendern fördern und damit helfen, Vorurteile in der Gesellschaft abzubauen.

 

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Antwort von Andreas Minschke (CDU, Landesgeschäftsführer)

Erfurt, 24. August 2009

 

Sehr geehrter Herr Gothe,

 

vielen Dank für die Übersendung Ihrer Wahlprüfsteine, die ich für die CDU Thüringen nachfolgend beantworte:

 

  1. Planen Sie die Aufhebung dieser Öffnungsklausel und damit die Einführung der landesweiten Begründung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften in Standesämtern?

    Die CDU Thüringen sieht derzeit keinen Anlass, die geltende Rechtslage zu verändern, da schon heute alle daran Interessierten die Möglichkeit haben, ihre Lebenspartnerschaft in den Standesämtern eintragen zu lassen. Allerdings gehören alle Gesetze nach einiger Zeit auf den Prüfstand, um ggf. mit allen Beteiligten und Betroffenen zu erörtern, welche Bestandteile sich bewährt haben und wo es Aktualisierungs- bzw. Nachbesserungsbedarf gibt. In diesem Sinne steht die Thüringer Union Verbesserungsvorschlägen und Gesprächen aufgeschlossen gegenüber.
  2. Planen Sie die Gleichstellung von Homosexuellen in Thüringer Gesetzen?

    Das Bevorzugungs- und Benachteiligungsverbot auf Grund der sexuellen Orientierung hat Verfassungsrang. Ebenso hat der Schutz von Ehe und Familie Verfassungsrang; diese stehen unter dem „besonderen" Schutz der staatlichen Ordnung. Die CDU Thüringen ist der Auffassung, dass die sexuelle Neigung eine persönliche Angelegenheit jedes Menschen ist. In der freiheitlichen Demokratie muss dieser Lebensbereich der staatlicher Verfügbarkeit und gesetzlicher oder bürokratischer Reglementierung entzogen bleiben. Dies entspricht auch dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das die von Ihnen angesprochene Frage in den Bereich der persönlichen und privaten Angelegenheiten verweist. In diesem Sinne wird sich die CDU Thüringen auch weiterhin dafür einsetzen, dass es im Freistaat keine Benachteiligungen und keine Diskriminierungen von Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung gibt. Daneben gilt es, den besonderen Schutz von Ehe und Familie zu gewährleisten.
  3. Wie wollen Sie die Berücksichtigung homosexueller Themen im Schulbetrieb verstärken? Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung eines toleranten Klimas wollen Sie ergreifen?

    An allen Thüringer Schulen gibt es umfangreiche Möglichkeiten homosexuelle Themen im Unterricht aufzugreifen. Diese Möglichkeit besteht fächerübergreifend wie auch im Unterricht einzelner Unterrichtsfächer. Dazu gehören zum Beispiel Informations- und Diskussionsmöglichkeiten im Biologieunterricht, in Ethik und Religion, im Deutschunterricht sowie in anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fächern. Auch die flexibel gestalteten Lehrpläne in Thüringen lassen diese Möglichkeit für die unterrichtenden Lehrer und für die Schüler ausdrücklich zu. Lehrer und Schüler können die ihnen durch die Thüringer Schulgesetze eröffneten Chancen und Möglichkeiten verantwortungsbewusst nutzen. In allen Thüringer Schulen besteht darüber hinaus ein tolerantes Klima. Fälle von Diskriminierungen einzelner Schüler oder Lehrer aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sind nicht bekannt. Werte wie zum Beispiel Toleranz lassen sich allerdings nicht staatlich verordnen. Hier geht es um einen Prozess der Bewusstseinsbildung, an dem alle Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel auch die Eltern der Schüler, durch eigenes Vorbildverhalten mitwirken. Die Thüringer Union hält die Toleranz gegenüber Andersdenkenden für einen der wichtigsten christlichen Werte unserer freiheitlichen Demokratie. Vor diesem Hintergrund wollen wir entsprechende Projekte und Maßnahmen, die der Unterstützung der Toleranz dienen, weiterhin bestmöglich fördern.
  4. Welche finanziellen Mittel wollen Sie Aufklärungsprojekten und wissenschaftlichen Studien zur Verfügung stellen? Wie kann für Sie darüber hinaus eine weitere Unterstützung dieser Projekte aussehen (zum Beispiel Förderung Ehrenamt)?

    Grundsätzlich ist die CDU Thüringen der Auffassung, dass der wissenschaftliche Fortschritt eine wesentliche Voraussetzung für politisches Handeln ist. Die CDU-geführte Landesregierung fördert die „Denkfabrik", sie vergibt in allen Politikbereichen entsprechende Gutachten und Aufträge. Die dadurch gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse werden mit allen beteiligten Akteuren diskutiert und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Schritt für Schritt umgesetzt. Im Bereich der Sexualaufklärung setzt die Thüringer Union seit jeher auf Aufklärung und Prävention. Hierzu bestehen in Thüringen hervorragende Möglichkeiten, die von allen Bürgerinnen und Bürgern eigenverantwortlich genutzt werden können. Beispiele dafür sind die Thüringer Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (AGETHUR), die Maßnahmen der Thüringer Krankenkassen, Selbsthilfegruppen und weiterer Gesundheitsakteure, die Präventionsarbeit an Thüringer Schulen, die Maßnahmen der Thüringer Gesundheits- und Jugendämter sowie auch die Bemühungen der Thüringer Medien. Die CDU Thüringen unterstützt diese Bemühungen ausdrücklich. Dies hat dazu beigetragen, dass Thüringen im Bundesvergleich bezüglich der HIV-Neuinfektionen und der Aids-Erkrankungen die niedrigsten Zahlen vorzuweisen hat.

    Auch für das Ehrenamt bestehen in Thüringen wesentlich bessere Rahmenbedingungen als in den meisten anderen Bundesländern. Durch die von der unionsgeführten Landesregierung errichtete und geförderte „Thüringer Ehrenamtsstiftung" gibt es umfangreiche finanzielle und ideelle Möglichkeiten der Unterstützung. Projekte können gefördert werden, besondere ehrenamtliche Aktivitäten können öffentlich gewürdigt und ausgezeichnet werden.

    Mit Unterstützung der Landesregierung wurde in vielen Thüringer Landkreisen eine „Ehrenamtscard" eingeführt. Die Thüringer Union wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die bestehenden, guten Möglichkeiten in Thüringen erhalten bleiben und Schritt für Schritt ausgebaut werden können.
  5. Wie stehen Sie zu einer weiteren bundesrechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften? Wie wollen Sie diese unterstützen? Unterstützen Sie eine Ergänzung des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität"?

    Die CDU Thüringen versteht sich als Volkspartei, in der alle Bürgerinnen und Bürger ihre politische Heimat finden können. Dies gilt auch für Lesben und Schwule, die innerhalb der CDU eine eigene Arbeitsgemeinschaft gegründet haben. Wie in den meisten anderen Parteien auch sind Beschlüsse und Forderungen das Ergebnis eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Selbstverständlich sind Menschen mit homosexuellen Neigungen als aktive Mitglieder der Thüringer CDU willkommen und können - wie jedes andere Mitglied auch - ihre speziellen Interessen vertreten. Dazu gehört auch die Bewerbung um Ämter und Mandate.

    Die Thüringer Union ist gesprächsbereit, wenn es um eine sinnvolle Anpassung und Modernisierung von Gesetzen geht. Der Gleichberechtigungsartikel der Thüringer Landesverfassung enthält bereits das Bevorzugungs- und Benachteiligungsverbot wegen sexueller Orientierung. Er wird von uns nicht in Frage gestellt. An der CDU Thüringen würde folgerichtig eine Initiative zur gleichlautenden Änderung des Grundgesetzes nicht scheitern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Minschke

Seela Reyk   CDU Jena I
Kaschuba Karin Dr. DIE LINKE Jena I
Matschie Christoph   SPD Jena I
Siegesmund Anja   GRÜNE Jena I
Barth Uwe   FDP Jena I
Haschke Jürgen   Freie Wähler Thüringen Jena I
Kaiser Christian   NPD Jena I
Müller Bernward   CDU Jena II
Lukin Gudrun Martha Dr. DIE LINKE Jena II
Vogel Jörg Dr. SPD Jena II
Georg Pierre   GRÜNE Jena II
Wiese Andreas   FDP Jena II
Plandor Norbert   Freie Wähler Thüringen Jena II
Buhler Hans-Jürgen   NPD Jena II