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Wahlprüfsteine... nachgefragt - FDP

Antwort von Uwe Barth (Fraktionsvorsitzender FDP):

Erfurt, 25.05.2010

Sehr geehrter Herr Gothe,

ich danke Ihnen für die Zusendung Ihres Fragenkatalogs und beantworte Ihre Fragestellungen wie folgt:

Frage 1: Unterstützen Sie die im Koalitionsvertrag formulierte Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Paare? Falls ja: Wie sah ihre bisherige Unterstützung aus bzw. welche Pläne zur zukünftigen Unterstützung verfolgen Sie? Sehen Sie weitere, nicht im Koalitionsvertrag formulierte Zielsetzungen?

Nachdem der § 175 StGB ('Widernatürliche Unzucht') unter Federführung der FDP abgeschafft wurde, steht nicht mehr nur die Abschaffung diskriminierender Paragraphen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Vielmehr müssen wir auf eine tatsächliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben in unserer Gesellschaft hinarbeiten. Die FDP setzt sich dafür ein, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf. Wir Liberale stehen für Toleranz, für Freiheit und für Vielfalt in unserer Gesellschaft.

Die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ist für uns eine geradezu selbstverständliche gesellschaftspolitische Aufgabenstellung. Wir unterstützen deshalb Maßnahmen und Projekte zur Förderung von Gleichstellung.

Die Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP plant, das Einkommensteuerrecht mit dem Ziel der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu reformieren.

Frage 2: Am 26. März 2010 lehnte ihre Fraktion einen "Gesetzescheck" für Thüringer Gesetze aus oben erwähntem Antrag ab. Begründet hat dies Ihr Kollege Herr Abgeordneter Kemmerich damit, dass „die Landesregierung in unseren Augen das Problem erkannt hat und sich dieses Problems annehmen wird“ (Arbeitsfassung der 16. Plenarsitzung, Seite 91). Welche Maßnahmen haben sie ergriffen bzw. werden sie ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Problemannahme zufriedenstellend durchgeführt wird?

Die FDP-Fraktion unterstützt Maßnahmen und Projekte zur Förderung von Gleichstellung. Wir wollen, dass Schwule und Lesben ihr Leben nach ihren Vorstellungen und ohne Diskriminierung leben können. Wir wollen, dass Menschen es vor allen Dingen leichter haben, mit ihren sexuellen Orientierungen offen umzugehen. Deshalb wird die FDP-Fraktion auch künftig Gesetzesinitiativen hinsichtlich der Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare überprüfen.

Frage 3: Sehen Sie derzeit eine Benachteiligung von Lesben und Schwulen aufgrund von Thüringer Gesetzen? Wenn ja: Was ist Ihr weiterer Plan hinsichtlich der Abschaffung dieser Benachteiligungen? Mit welchen konkreten Zeitvorstellungen verfolgen Sie dieses Ziel? Wenn nein: Wie begründen Sie die Ungleichbehandlung (z.B. Beamten-, Steuer-, Erbschaftsrecht) von eingetragenen Lebenspartnern im vgl. zu Ehepartnern auch im Hinblick auf die durch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 07.07.09 gebotene besondere Schwere eines nötigen Grundes?

Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen enthält den Grundsatz, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Dieses Diskriminierungsverbot ist ein deutliches Bekenntnis, dass die sexuelle Ausrichtung eine ungleiche Behandlung in unserer Gesellschaft nicht rechtfertigen kann.

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag ist dafür, dass jede Form von Lebenspartnerschaften anerkannt wird. Dazu bedarf es weitere Anpassungen - in der Steuerpolitik, im Erbschaftsrecht sowie im Beamtenrecht. Versorgungsansprüche von Beamten werden entsprechend der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung ausgearbeitet. Dies unterstützen wir.

Frage 4: Unterstützen Sie Initiativen auf Bundesebene zur weiteren Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften (Stichwort Grundgesetz)? Teilen Sie die Auffassung von Hern Kemmerich, dass eine Aufnahme des Merkmals der sexuellen Orientierung in Artikel 3 Absatz 3 des Deutschen Grundgesetzes nicht nötig ist, da bereits durch Absatz l eine Gleichbehandlung geboten ist? Wenn ja: Wie kann unter der jetzigen gesetzlichen Situation sichergestellt werden, dass Strafvorschriften, wie sie mit dem Paragrafen 175f. StGB jahrelang bestanden und durch das Bundesverfassungsgericht am 10. Mai 1957 für nicht vefassungswidrig anerkannt worden, nie wieder verfassungsgemäß erlassen werden können?

Ich unterstütze die Aussage des Kollegen Kemmerich, dass die FDP es nicht für erforderlich hält, jeden Regelungsgegenstand auf grundgesetzlicher Ebene zu verankern.

Der § 175 StGB ('Widernatürliche Unzucht') ist unter Federführung der FDP abgeschafft worden. Auch in Zukunft wird sich die FDP für Toleranz, Freiheit, und Vielfalt in unserer Gesellschaft einsetzen. Die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ist für uns Liberale kein zweitrangiges Thema, sondern eine grundsätzliche Frage des toleranten Umgangs im gesellschaftlichen Miteinander.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Barth